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Als Zeichen der Anerkennung für besondere Leistungen auf sportlichem, kulturellem und sonstigem Gebiet verleiht die Stadt Hersbruck Ehrenpreise an Einzelpersonen und Mannschaften. Die Ehrung, im Volksmund "Sportlerehrung" genannt, wird einmal pro Jahr im Rahmen einer Veranstaltung für die am höchsten einzustufende Leistung ausgesprochen. Üblicherweise findet die Verleihung an einem Samstagvormittag Mitte März für die im Vorjahr erbrachten Leistungen statt. Geehrt werden Mitglieder oder Mannschaften Hersbrucker Vereine, Schulen, Betriebe etc. und Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in Hersbruck haben. Vorschlagsberechtigt ist jedermann. Die Stadt Hersbruck informiert die Öffentlichkeit über die örtliche Presse von der bevorstehenden Ehrung und der Vorschlagsmöglichkeit. Die Vereine und Schulen in der Stadt Hersbruck sowie überörtliche Organisationen werden von der Stadtverwaltung jeweils schriftlich informiert und aufgefordert, zu ehrende Personen und Mannschaften vorzuschlagen. Die Formblätter für die Ehrungsvorschläge können für Mannschaften und Einzelpersonen abgerufen werden. Einstufungskriterien:
Die Ehrungsrichtlinien wurden in der vorliegenden Form am 03.12.2002 vom Stadtrat der Stadt Hersbruck beschlossen.
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