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Der Stadtrat der Stadt Hersbruck hat in seiner Sitzung vom 1. März 2011 den Haushalt 2011 mit 20 zu 1 Stimmen beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat die nach Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 24.03.2011 AZ 12-941 erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit, den Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) anzusehen bzw. zu downloaden.
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