Die Kanalbenutzungsgebühren werden erstmals – ab - seit für den - dem Abrechnungszeitraum 2007 getrennt als Schmutzwassergebühr und als Niederschlagswassergebühr erhoben.
Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Frischwassermenge. Die Gebühr beträgt 1,56 € pro Kubikmeter (bisher 1,84 €). Die Bescheide erstellt die HEWA GmbH in unserem Auftrag und ver-sendet sie zusammen mit ihren Abrechnungen. Auf die Schmutz-wassergebühr sind monatliche Abschläge zu bezahlen. Näheres erfahren Sie über den Fachbereich 2 - Finanzen.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten, versiegelten und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen. Die Gebühr hierfür beträgt 0,17 € pro Quadratmeter. Die Gebühr ist einmal im Jahr fällig (Termin 15.02.). Hierfür erlässt die Stadt Hersbruck einen gesonderten Bescheid. Dieser gilt solange weiter, bis sich auf dem Grundstück die Versiegelungsverhältnisse ändern, die der Grundstücks-eigentümer dem Stadtbauamt mitteilen muss. Näheres erfahren Sie über den Fachbereich 3 - Bau und Umwelt.
Stadtkämmerei im Fachbereich 2 Finanzen Rathaus Unterer Markt 1 91217 Hersbruck
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr | |
[... zurück ...]